Pflegefachmann/ Pflegefachfrau

Logo010_KrankenpflegeDie Ausbildung Pflegefachmann / Pflegefachfrau

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ist ein Beruf, in dem Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten komplex einsetzen. Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht der Mensch aller Altersstufen. Sie sind seine Bezugsperson. Ganzheitliche, professionelle Pflege ist Ihre Antwort auf seine Bedürfnisse.
Ein Beruf fürs Leben, der Leben erhält, gesunde und kranke Menschen begleitet in akuten und dauerhaften stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.

 

  • Realschulabschluss oder
  • Hauptschulabschluss plus abgeschlossene 2-jährige Berufsausbildung oder
  • Hauptschulabschluss und Berufsabschluss Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in bzw. Altenpflegehelfer/-in
  • ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Initiative, Verantwortungsbewusstsein
  • Einsatzbereitschaft und Hilfsbereitschaft
  • Aufgeschlossenheit und Anpassungsfähigkeit
  • präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • geistige Beweglichkeit
  • Verschwiegenheit
  • körperliche Leistungsfähigkeit und Ausdauer
  • Bereitschaft zur körpernahen Arbeit, zum Schichtdienst, Wochenenddienst, Feiertagsdienst
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht sowie praktische Ausbildung. Das erste halbe Jahr gilt als Probezeit. Während der Ausbildung erfolgen Einsätze in ambulanten und stationären Einrichtungen der Akut- und Langzeitpflege sowie in psychiatrischen und pädiatrischen Versorgungseinrichtungen

Ausbildungsverlauf:
  • Nach zwei Jahren erfolgt eine Zwischenprüfung.
  • Nach zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Spezialisierung Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (beide haben keine EU-weite Anerkennung und keine universelle Einsatzmöglichkeit).
„staatlich anerkannte(r) Pflegefachfrau/ Pflegefachmann“
(Die Ausbildung ist in der EU anerkannt.)
Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung ab. Daraus ergibt sich eine Ausbildungsvergütung (nach §19 PflBRefG), die vom Ausbildungsträger gezahlt wird.
  • Krankenhäuser aller Fachbereiche
  • ambulante Pflegedienste
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen

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