Heilerziehungspflege als PIA (praxisintegrierte Ausbildung)

Logo003_HeilerziehungspflegeDie Ausbildung Heilerziehungspflege

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Im Mittelpunkt der Arbeit als Heilerziehungspfleger/in steht die individuelle und ganzheitliche Hilfe, Pflege, Betreuung und Bildung von Menschen mit Behinderung. Die besonderen Lebenssituationen von beeinträchtigten Menschen bestimmen den unterschiedlichen Betreuungsbedarf jedes Einzelnen und bilden die Grundlage der vielfältigen Aufgabenbereiche der Heilerziehungspflege.

 

 

  • Realschulabschluss (oder gleichwertiger Abschluss) und eine einschlägige zweijährige Berufsausbildung bei mindestens zwölfjähriger Schul‐/Berufsausbildung oder zweijährige Berufsausbildung eines anderen Berufes mit zusätzlichem Praktikum von mind. 480h erzieh. Praxis im Bereich Soziales
  • Abitur/Fachhochschulreife mit zusätzlichem Praktikum von mind. 480h erzieh. Praxis im Bereich Soziales (Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und Soziales ohne weiteres Praktikum)
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (bei Bewerbung nicht älter als 3 Monate)
  • ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
PiA Ausbildung (praxisintegrierte Ausbildung als Heilerziehungspfleger/in)
  • Bewerbung an Träger und Schule
  • Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einer sozialpädagogischen Praxiseinrichtung
  • gute psychische Belastbarkeit
  • körperliche Leistungsfähigkeit und Ausdauer
  • Initiative, Einsatzbereitschaft, Hilfsbereitschaft
  • selbstständiges Arbeiten
  • Aufgeschlossenheit und Anpassungsfähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen und Geduld
  • Verantwortungsbewusstsein
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich  in fachrichtungsübergreifende Lerngebiete, fachrichtungsbezogene Module sowie berufspraktische Ausbildung. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) findet im Blockunterricht statt. Diese sind in Theorie- und Praxiswochen eingeteilt. Praktika erfolgen u. a. in:
  • Einrichtungen der Behindertenförderung und Behindertenpflege
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Tageseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Förderschulen
staatlich anerkannte(r) Heilerziehungspfleger/in
PiA – Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einer sozialpädagogischen Praxiseinrichtung
  • stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Behindertenförderung, Behindertenpflege und Altenpflege
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Tageseinrichtungen aller Altersgruppen
  • Förderschulen

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