Gesundheits- und Krankenpflegehilfe/ Altenpflegehilfe

Logo014_KrankenpflegeDie Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegehilfe/Altenpflegehilfe

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Menschen qualifiziert betreuen und pflegen, das kann in Zukunft Ihr Beruf sein. Eine Tätigkeit, bei der Sie die vielen pflegerischen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Anleitung einer Fachkraft einsetzen. Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht der Mensch und seine Bedürfnisse.
 

 

  • Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
  • ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • körperliche Leistungsfähigkeit und Ausdauer
  • Initiative, Einsatzbereitschaft und Hilfsbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Aufgeschlossenheit und Anpassungsfähigkeit
  • präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • geistige Beweglichkeit
  • Bereitschaft zum Schichtdienst, Wochenenddienst, Feiertagsdienst
Die Ausbildung dauert 1 Jahr und gliedert sich in theoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie praktische Ausbildung. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit.

Praktika erfolgen u. a. in:
  • Innere Medizin
  • Chirurgie
  • Geriatrie/ stationäre Pflegeeinrichtung
  • ambulante Krankenpflege
staatlich anerkannte(r) Gesundheits‐ und Krankenpflegehelfer/‐in, Altenpflegehelfer/‐in
Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst ab. Daraus ergibt sich eine Ausbildungsvergütung.
  • Krankenhäuser
  • ambulante Pflegedienste
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
Im Beruf eröffnen sich folgende Perspektiven:
  • weiterführende Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/Pflegefachfrau (u.U. Verkürzung der Ausbildungszeit auf Antrag bei der zuständigen Stelle)

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